Ungarn Gesetzliche Notifizierung
NOTIFIZIERUNG ÜBER WHOLSALE-DIENSTE ZUR TERMINIERUNG VON FESTNETZANRUFEN IN UNGARN
Auf der Grundlage der regulatorischen Bedingungen in Ungarn und der Tatsache, dass GTT Sprachdienste in Ungarn anbietet, stellt GTT als Reaktion auf die Entscheidung Nr. PS/10257-196/2023 der Ungarischen Nationalen Behörde für Medien und Informationskommunikation (NMHH). In Übereinstimmung mit diesem Beschluss wird GTT über seine in Ungarn tätige Tochtergesellschaft GTT Communications Netherlands B.V. als Diensteanbieter mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und ist als solcher verpflichtet, die folgenden Informationen zu veröffentlichen: Der vom NMHH veröffentlichte Vorleistungstarif für Festnetzanrufe beträgt ab dem 1. Januar 2024 0,2687 HUF/Minute.
Es ist darauf hinzuweisen, dass GTT in Ungarn keine Sprachvorleistungsdienste im Sinne dieses Begriffs in Abschnitt I.A) der Entscheidung erbringt. Damit soll die regulatorische Anforderung des NMHH erfüllt werden, die Bedingungen für die Nutzung des Festnetzzustellungsdienstes auf der Vorleistungsebene zu veröffentlichen. GTT erfüllt diese Anforderung, indem es auf die entsprechende Website des/der ungarischen Netzbetreiber(s) Magyar Telekom verweist, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers des Vorleistungsdienstes für die Anrufzustellung im Festnetz enthält: https://www.telekom.hu/rolunk/szolgaltatasok/nagykereskedelem/helyhez-kotott/halozat-osszekapcsolas-es-hivasvegzodtetes.
Diese Benachrichtigung gilt nur für Vorleistungsdienste für die Anrufzustellung im Festnetz.
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